Zuständig für die Vergabe einer Domain mit deutscher Top-Level-Domain "de" ist die in Deutschland ansässige DENIC eG und die daran genossenschaftlich angebundenen Domainprovider. Bei der Wahl einer Domain kann es sinnvoll sein, einige SEO-Kriterien zu beachten.
In einem Urteil vom 18. September 2007 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass an einer Domain Eigentumsrecht nach Art. 17 Abs. 1 GRC besteht.
Weiterführende Verweise:
https://de.wikipedia.org/wiki/Domain_(Internet)
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Internetrecht/…
Das nachfolgende Video führt in die generelle Arbeitsweise des Internets ein (auf Englisch):